Selbstverständnis
In einem sich stark verändernden Rechtsberatungsmarkt steht auch der
Notar vor großen Herausforderungen. Mein Anspruch an die Aufgaben eines
Notariats geht weit darüber hinaus, eine rechtlich einwandfreie Urkunde
zu fertigen, die dem Willen der Beteiligten und nicht nur dem Muster des
Notars entspricht.
1)
Als Notar möchte ich Ihnen vor allem ein kompetenter Dienstleister in
Sachen Recht sein. Rechtsrat und Vertragsgestaltung müssen nicht nur die
wirtschaftlichen Zusammenhänge berücksichtigen. Lösungen sollen vor
allem praktikabel und konfliktvermeidend sein. Bei steuerlich relevanten
Geschäften pflege ich eine enge Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater.
Ich berate in allen Angelegenheiten
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des privaten und gewerblichen Grundstücksrechts
§
des Handels- und Gesellschaftsrechts
§
des Ehe- und Familienrechts und
§
des Erbrechts und der Nachfolgeplanung bei Unternehmen
Ich fertige und prüfe Vertragsentwürfe, erteile Rechtsrat und erstelle
bei Bedarf juristische Gutachten.
Da der Notar zur Neutralität verpflichtet ist und niemals die Interessen
eines Beteiligten vertreten darf, ist er der ideale Partner in
Konfliktsituationen wie z.B. Scheidungsvereinbarungen zu vermitteln.
Bereits im Vorfeld einer Beurkundung können Sie sicher sein, dass Ihr
Anliegen unmittelbar von uns aufgegriffen wird und Sie zeitnah einen
individuelll erstellten Entwurf in Händen halten können.
Nach der Beurkundung lege ich großen Wert auf eine rasche
Vertragsabwicklung. Spätestens 3 Arbeitstage nach der Beurkundung wird
Ihnen die Urkunde übersandt und gleichzeitig werden alle zur
Vertragsabwicklung erforderlichen Genehmigungen eingeholt und alle
Anträge beim Gericht (z.B. Grundbuchamt) und den Behörden gestellt.
Ich lege sehr großen Wert darauf, dass auch der rechtlich Unerfahrene
vor Unterschrift unter den Urkundentext den Inhalt auch tatsächlich
verstanden hat.
Deshalb erhalten die Beteiligten vor der eigentlichen Beurkundung in der
Regel zunächst einen Entwurf, den sich jeder bereits zu Hause in aller
Ruhe ansehen kann. So hat jeder die Möglichkeit, sich auf die
Beurkundung vorzubereiten und dann vorab schriftlich, fernmündlich oder
bei Bedarf in einem weiteren Besprechungstermin, aber auch noch während
der Beurkundung, gezielt Fragen zu stellen. Erhöhte Gebühren sind für
Sie als Klienten damit nicht verbunden.
Die Gebühren
des Notars erhöhen sich nicht durch die vorherige Fertigung eines
Entwurfs, die Änderung des Entwurfs oder die Anzahl der vorherigen
Beratungsgespräche.
Deshalb sollten Sie keine Scheu haben, bei Bedarf auch vor der
Beurkundung ggf. einen weiteren Beratungstermin mit mir zu vereinbaren.
Ein Entwurf löst nur dann eine gesonderte Gebühr aus, wenn sich an die
Entwurfsfertigung keine entsprechende Beurkundung anschließt, der
Entwurf also vergeblich gefertigt wurde.
Von meinen Mitarbeitern und von mir dürfen Sie eine hohe
Einsatzbereitschaft erwarten, die über die regelmäßigen Öffnungszeiten
weit hinaus geht. Falls Ihnen ein Besuch des Notariats in der Zeit von
8:00 bis 17:00 Uhr nicht möglich ist, sind wir gerne bereit mit Ihnen
einen anderen Termin zu vereinbaren. Für Beurkundungen stehen wir Ihnen
nach Absprache gerne auch samstags zur Verfügung.
Kritik und Anregungen verstehe ich als Ansporn und bin Ihnen dafür
dankbar.
